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Krankenkassenunterstützung

Präventionskurse werden nach §20 SGB V bis zu zweimal im Jahr von den gesetzlichen Krankenkassen bis zu 100 % subventioniert.
Wie das geht und was Du machen musst, erfährst Du hier, wie immer OHNE GEWÄHR.

zu den Terminen

Wieviel wird erstattet?

Dies ist von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich. Bei manchen Krankenkasse ist dies sogar vom Regionalverband abhängig (z.B.AOK)

Bei einem Kursbeitrag in Höhe von € 160.- erhältst Du folgende Unterstützung:

Bei den privaten Krankenkassen ist dies von Deinem persönlichen Tarif abhängig.

Wie ist der Prozess?

Du meldest Dich bei einem meiner Präventionskurse, der als krankenkassenunterstützt ausgewiesen ist, an.

Du überweist die Kursgebühr vor Beginn des Kurses und speicherst Dir den Überweisungsbeleg ab.

Den Kurs musst Du zu 80% belegt haben. Dann darf ich Dir eine Bestätigung über Deine erfolgreiche Teilnahme aushändigen.

Du reichst diese Bestätigung zusammen mit dem Überweisungsbeleg bei Deiner Krankenkasse ein.

Anschließend sollte die Krankenkasse den Unterstützungsbetrag Dir überweisen.

zu den Terminen

Willst Du es ganz genau wissen?

Dann informiere Dich vor Beginn des Kurses bei Deiner Krankenkasse, um 100% sicher zu sein.

Wenn Du nachfragst, benötigen die Krankenkassen eventuell folgende Informationen:

Yogalehrer: Gangolf Neubach, von der Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP) anerkannt in der Kompetenz Hatha Yoga
Kurstitel: Notiere Dir bitte den offiziellen Kurstitel, wie er im Anmeldeformular unter Krankenkassen-Kurstitel formuliert ist. Nur unter diesem Titel ist der Präventionskurs bei den Krankenkassen vermerkt.
Kurs-Id: ID, die neben dem Krankenkassen-Kurstitel in der Anmeldebeschreibung vermerkt ist.