Infoseite
Krankenkassenunterstützung
Präventionskurse werden nach §20 SGB V bis zu zweimal im Jahr von den gesetzlichen Krankenkassen bis zu 100 % subventioniert.
Wie das geht und was Du machen musst, erfährst Du hier, wie immer OHNE GEWÄHR.
Wie ist der Prozess?
Du meldest Dich bei einem meiner Präventionskurse, der als krankenkassenunterstützt ausgewiesen ist, an.
Den Kurs musst Du zu 80% belegt haben. Dann bekommst Du von mir eine Bestätigung, die Du an Deine Krankenkasse weiterleitest.
Anschließend sollte die Krankenkasse den Unterstützungsbetrag Dir überweisen.
Willst Du es ganz genau wissen?
Dann informiere Dich vor Beginn des Kurses bei Deiner Krankenkasse, um 100% sicher zu sein.
Wenn Du nachfragst, benötigen die Krankenkassen eventuell folgende Informationen:
Yogalehrer: Gangolf Neubach, von der Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP) anerkannt in der Kompetenz Hatha Yoga
Kurstitel: Notiere Dir bitte den offiziellen Kurstitel, wie er im Anmeldeformular unter Krankenkassen-Kurstitel formuliert ist. Nur unter diesem Titel ist der Präventionskurs bei den Krankenkassen vermerkt.
KursId: ID, die neben dem Krankenkassen-Kurstitel vermerkt ist.
Kurstitel und KursID werden noch in der Anmeldebeschreibung vermerkt, sobald die Bestätigung durch ist.


