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Krankenkassenunterstützung

Präventionskurse werden nach §20 SGB V bis zu zweimal im Jahr von den gesetzlichen Krankenkassen bis zu 100 % subventioniert.
Wie das geht und was Du machen musst, erfährst Du hier, wie immer OHNE GEWÄHR.

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Wieviel wird erstattet?

Dies ist von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich. Bei manchen Krankenkasse sogar vom Regionalverband abhängig (z.B.AOK)

Bei einem Kursbeitrag in Höhe von € 160.- erhältst Du folgende Unterstützung:

Wie ist der Prozess?

Du meldest Dich bei einem meiner Präventionskurse, der als krankenkassenunterstützt ausgewiesen ist, an.

Den Kurs musst Du zu 80% belegt haben. Dann bekommst Du von mir eine Bestätigung, die Du an Deine Krankenkasse weiterleitest.

Anschließend sollte die Krankenkasse den Unterstützungsbetrag Dir überweisen.

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Willst Du es ganz genau wissen?

Dann informiere Dich vor Beginn des Kurses bei Deiner Krankenkasse, um 100% sicher zu sein.

Wenn Du nachfragst, benötigen die Krankenkassen eventuell folgende Informationen:

Yogalehrer: Gangolf Neubach, von der Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP) anerkannt in der Kompetenz Hatha Yoga
Kurstitel: Notiere Dir bitte den offiziellen Kurstitel, wie er im Anmeldeformular unter Krankenkassen-Kurstitel formuliert ist. Nur unter diesem Titel ist der Präventionskurs bei den Krankenkassen vermerkt.
KursId: ID, die neben dem Krankenkassen-Kurstitel vermerkt ist.

Kurstitel und KursID werden noch in der Anmeldebeschreibung vermerkt, sobald die Bestätigung durch ist.